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Allgemeine Geschäftsbedingungen,


Zahlungsbedingungen:
Zahlung per Rechnung, fällig nach Rechnungseingang.


Angebote:
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend.
Schriftliche Angebote sind 7 Tage nach Emailversand gültig.
Neukundenangebot: Das Angebot gilt je Kunde und Liefer-/Veranstaltungsadresse bei der 1. Veranstaltung.
Veränderungen des Kunden, oder der Liefer-/Veranstaltungsadresse, berechtigt nicht für das angebotene Neukundenangebot.
Kindergeburtstagangebot: Das Angebot gilt für Kindergeburtstage von Montag – Donnerstag, Freitag – Sonntag ist das Angebot nicht gültig, es gelten die weiteren Mietkonditionen, Freitag – Sonntag ist das Neukundenangebot für Neukunden gültig.
Das Angebot ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar.


Aufträge:
Aufträge und Bestätigungen werden schriftlich erteilt.
Mit der Auftragsbestätigung wird dem Mieter die Reservierung der Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.
Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Individualprodukte die in Form, Farbe, Gestaltung, Größe etc. Unterschiede aufweisen können.


Rücktritt:
Bei Rücktritt vom Vertrag werden:
20 bis 10 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vertragssumme aus der Auftragsbestätigung
10 Tage bis Veranstaltungstag 80 % der Vertragssumme aus der Auftragsbestätigung
am Tag der Veranstaltung 100 % der Vertragssumme aus der Auftragsbestätigung
in Rechnung gestellt.


Selbstabholung:
Es fallen keinerlei zusätzliche Kosten zur Miete an.
Sollte entgegen der Vereineinbarung ein Mietgegenstand nass oder verschmutzt zurückkommen, berechne ich für Trockenlegung bzw. Reinigung 150 Euro nach.
Siehe Sonstige Pflichten.


Anlieferung/Abholung:

Für die Anlieferung/Abholung wird pro geplantem KM 0,70€ berechnet.
Für die Anlieferung/Abholung wird pro geplanter Stunde 40,00€ verrechnet, auch anteilig je angefangene 1/4 Stunde.
Pauschale für den Aufbau/Abbau eines Eventmoduls: 30€.
Pauschale für den Aufbau/Abbau der Eventmodule Human Soccer, Hindernisbahn oder RaceSeat: 45€.


Haftung:
Bei Verlust wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Bei Mutwilliger Beschädigung/Vandalismus haftet der Mieter in Vollem Umfang für Reparatur/Wiederbeschaffungskosten.
Je nach größe der Beschädigung und Umfang der Reperaturarbeiten, mindestens 120 Euro.


Sonstige Pflichten:
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau sowie die Zufahrt mit Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist.
Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen.

Der gemietete Gegenstand muss dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt, sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör übergeben werden.
Sollte entgegen der Vereineinbarung ein Mietgegenstand nass oder verschmutzt aus der Vermietung zurückkommen, berechnen wir pro Stunde Trockenlegung bzw. Reinigung 150 Euro nach.
Wird der Mietgegenstand defekt zurückübergeben, hat der Mieter die Reparatur (mindestens 120 Euro, je nach größe der Beschädigung) zu bezahlen und darüber hinaus den tatsächlichen Mietausfall während der Reparaturzeit zu tragen.
Sollte dem Vermieter aufgrund von verspäteter Rückgabe der Mietsache ein Auftrag verloren gehen, hat der Mieter die Kosten (entgangene Mieteinnahmen und zu zahlender Schadensersatz) für den Ausfall zu tragen.
Bei Anlieferung und Abholung muss der Mieter einen Ansprechpartner vor Ort benennen.


Gerichtsstand:
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Öhringen vereinbart.


Gültigkeit:
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die Anderen trotzdem gültig.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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